Re: Baumangel


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Abgeschickt von Lisa Meier am 13 Juni, 2004 um 17:55:11:

Antwort auf: Aufretten eines verstecten Baumangels von Andreas Mohr am 08 Juni, 2004 um 19:56:27:

Also das AGBG gibt es seit 2002 nicht mehr, weil seither im BGB integriert. Entscheidend ist, was im Vertrag wirksam vereinbart wurde und ob evtl. vom Bauträger gekauft wurde. Es kann die Geltung des BGB vereinbart worden sein oder die VOB/B kann Anwendung finden. Ferner regelt die MaBV die Raten, die fällig werden, wenn vom Bauträger gekauft. Beim Bauen wird viel gemogelt also suchen sie gründlich nach Mängeln, bevor Sie den Rest bezahlen. Ist der Putz statt 3 cm nur 1 cm dick ? Das erhöht die Heizkosten beträchtlich. Ist der Estrich schallentkoppelt? Das macht ewig mehr Lärm als nötig. Wer suchet der findet! Das was Sie für tatsächlich bestehende Mängel einbehalten, das kann keiner von Ihnen einfordern, wenn diese nicht beseitigt werden.


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