Abgeschickt von Erich Bauer am 11 Dezember, 2007 um 21:55:53
Antwort auf: Re: Grenze eines Bebaungsplanes von Emilia am 11 Dezember, 2007 um 17:34:46:
: verstehe ich das richtig: für das alte Grundstück gilt der BP, für den dazugekommenen Baugrund § 34 oder § 35 Baugesetzbuch, und das auch dann, wenn die beiden Grundstücke einst (nach Festsetzung des BP) "verschmolzen" (?!?) wurden, d.h. eigendlich nur (noch) eine Flurnummer besteht?
Ja!