Re: Grenze eines Bebaungsplanes


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Abgeschickt von Erich Bauer am 11 Dezember, 2007 um 21:55:53

Antwort auf: Re: Grenze eines Bebaungsplanes von Emilia am 11 Dezember, 2007 um 17:34:46:


: verstehe ich das richtig: für das alte Grundstück gilt der BP, für den dazugekommenen Baugrund § 34 oder § 35 Baugesetzbuch, und das auch dann, wenn die beiden Grundstücke einst (nach Festsetzung des BP) "verschmolzen" (?!?) wurden, d.h. eigendlich nur (noch) eine Flurnummer besteht?

Ja!





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