Abgeschickt von Martin am 19 Dezember, 2007 um 10:44:08:
Hallo zusammen,
Ich möchte eine Kelterei mit Betriebsleiterwohnhaus ins Gewerbegebiet bauen. Problem ist dominierendes Gewerbe: Es werden nur Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für
Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbegebiet zugeordnet und
ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.
Mir reichen für die Kelterei 20m². mehr brauch ich nicht! nach den obigen Verodnungen bin ich aber verpflichetet 51% dem Gewerbe zuzuordnen. jetz hab ich eh schon den Keller als Gewerbe deklariert (Zugang über außenliegender Treppe) und hätt jetzt draussen noch eine Halle mit 10 x 10m geplant, damits 51% Fläche wird.
Aber das kanns doch nicht sein, wenn ich den Platz nicht brauche, dass ich genötigt bin, eine Riesenhalle hinzustellen, die ich aber nur zu 1/4 brauchen kann..? Das kost doch alles unmäßig.
Gibts denn da überhaupt keine Ausnahmeregelungen?
Was macht denn z.B. ein Elektro-Notdienst? der braucht doch auch nur ein Auto und eine kleine Werkstatt.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen...
Im Vorraus besten Dank
Martin