Dachneueindeckung darf ich zurückbauen da keine Zahlung erfolgte


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Abgeschickt von Uwe am 27 Dezember, 2007 um 23:15:16

Wir haben ein Dach neu gedeckt ca.250 m2 inkl. der
Blechnerarbeiten und den einbau von 7 Veluxfenstern.
Leistung ist mängelfrei ausgeführt.

Auftraggeber zahlt aber nicht darf ich meine Leistung
zurückbauen.




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