Re: LKW-Unternehmen am Land


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Abgeschickt von Erich Bauer am 29 Dezember, 2007 um 13:08:14

Antwort auf: LKW-Unternehmen am Land von Rainer Arnold am 29 Dezember, 2007 um 11:25:23:

Da der Acker vermutlich im "Außenbereich" liegt, wo nach § 35 des Baugesetzbuches ein solches Vorhaben durch die Baugenehmigungsbehörde kaum zugelassen wird, dürfte das nur über die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde gehen. Die Mitwirkungsmöglichkeiten in diesem Aufstellungsverfahren ergeben sich insbesondere aus § 3 des Gesetzes.



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