Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 Januar, 2008 um 15:39:01
Antwort auf: Re: Nutzung Garage als Abstellraum von Stefan am 08 Januar, 2008 um 01:47:08:
: : : Ist ein Art Baugenehmigung erfoderlich?
: : Ja, denn es handelt sich ja um eine Nutzungsänderung.
: Auch wenn keinerlei baulichen Änderungen durchgeführt werden?
Nochmal ja, denn es ist ja eine Nutzungsänderung, die an sich schon genehmigungspflichtig ist.
: : : Benötigt dies die Zustimmung aller Miteigentümer des Hauses oder genügt einfache Mehrheit?
: : Eine Frage der Vereinbarung in der Teilungserklärung, im Zweifel eher ja.
Eher ja heisst, ohne besondere Vereinbarung gilt das Gesetz (Wohnungseingentumsgesetz WEG)