Re: Nutzung Garage als Abstellraum


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 Januar, 2008 um 15:39:01

Antwort auf: Re: Nutzung Garage als Abstellraum von Stefan am 08 Januar, 2008 um 01:47:08:

: : : Ist ein Art Baugenehmigung erfoderlich?

: : Ja, denn es handelt sich ja um eine Nutzungsänderung.

: Auch wenn keinerlei baulichen Änderungen durchgeführt werden?

Nochmal ja, denn es ist ja eine Nutzungsänderung, die an sich schon genehmigungspflichtig ist.

: : : Benötigt dies die Zustimmung aller Miteigentümer des Hauses oder genügt einfache Mehrheit?

: : Eine Frage der Vereinbarung in der Teilungserklärung, im Zweifel eher ja.

Eher ja heisst, ohne besondere Vereinbarung gilt das Gesetz (Wohnungseingentumsgesetz WEG)




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