Re: Nutzung Garage als Abstellraum


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Abgeschickt von Stefan am 08 Januar, 2008 um 01:47:08

Antwort auf: Re: Nutzung Garage als Abstellraum von Dirk Baumeister am 07 Januar, 2008 um 23:10:32:

: : Hallo!

: : Gesetzt der Fall:
: : - Eine Garage wird bereits seit Jahren als Abstellraum genutzt.
: : - Es sei eine Einzelgarage in Grenzbebauung.
: : - Gebäude sei ein ehemaliges EFH das in mehrere Wohnungen geteilt wurde. Betroffene Garage sei die einzige vorhandene.
: : - Der Nachbar hat keinerlei Einwände gegen die Nutzung als Abstellraum.
: : - Ein Ersatzstellpatz sei auch in der Zufahrt zur Garage ausweisbar.
: : - In der Teilungserklärung sei eine Nutzung als Abstellraum untersagt, vermutlich wegen des Status der Grenzbebauung und des zur Wohnung nötigen Stellplatzes.

: : Die Fragen sind:
: : Kann man ein derartige Nutzung mit Zustimmung des Nachbarn trotzdem durchführen?

: Welches Bundesland? ... in NRW ist das grundsätzlich seit Ende 2006 möglich, vorausgesetzt die notwendigen Stellplätze sind weiterhin nachweisbar.

Bundesland ist Baden-Württemberg.

: : Ist ein Art Baugenehmigung erfoderlich?

: Ja, denn es handelt sich ja um eine Nutzungsänderung.

Auch wenn keinerlei baulichen Änderungen durchgeführt werden?

: : Benötigt dies die Zustimmung aller Miteigentümer des Hauses oder genügt einfache Mehrheit?

: Eine Frage der Vereinbarung in der Teilungserklärung, im Zweifel eher ja.

Sind scheints nach keine Details darüber festgelegt. Lediglich zur Ausübung eines Gewerbes sei Zustimmung aller Eigentumer nötig.
"Eher ja" heisst einfache Mehrheit?

: : Grüssl Stefan





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