Dachüberstand bei Grenzbebauung


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Abgeschickt von Ossi am 10 Januar, 2008 um 21:45:51

Hallo!

Wenn man dem Nachbar (in BW) für dessen neues Wohnhaus eine Grenzbebauung erlaubt, darf dann der Giebel direkt auf der Grenze stehen, oder muss der Dachüberstand an der Giebelseite (z.B. 20cm) berücksichtigt werden und die Giebelmauer um dieses Maß nach hinten versetzt werden?
Sind diese Dinge im Baurecht genau geregelt oder Ermessenssache der örtlichen Baubehörden?

Vielen Dank!




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