Abgrabung an Grenze


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Abgeschickt von Perri am 16 Januar, 2008 um 06:59:23

Hallo,

in einem Baugebiet mit Hanglage stehen Häuser hintereinander. Die Bodenhöhe nimmt in Richtung der hinteren Häuser ab. Der erste, (am höchsten gelegene) Hausbesitzer, hat sein Grundstück zum nächsten Haus um ca. 40cm erhöht und abgefangen. Der nächste Hausbesitzer hat sein Grundstück zur genannten Grenze um ca. 40cm abgegraben, um kein Gefälle zu seinem Haus zu haben. Besteht für ihn eine Pflicht, die entstehende Höhendifferenz abzufangen? Was ist, wenn durch seine Abgrabung die genannte Befestigung der zu erst genannten Bodenerhöhung beschädigt wird? Was ist die rechtliche Grundlage für diese Angelegenheit?

Gruß Perri



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