Re: Abriss einer Doppelhaushälfte


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Abgeschickt von Bug am 19 Januar, 2008 um 11:32:55:

Antwort auf: Re: Abriss einer Doppelhaushälfte von Dirk Baumeister am 18 Januar, 2008 um 07:27:16:

: : Hallo zusammen,

: : ich brauche einmal Hilfe. Ich bin Eigentümer einer Doppelhaushälfte von 1932. Damals wurde das Haus noch mit nur einer Ein-Stein dicken Trennwand gebaut. Nun will mein Nachbar sein Haus abreissen und das Grundstück einem Anligenden Supermarktbetreiber für Parkplätze zur Verfügung stellen. Benötigt der Nachbar für den Abriss meine Genehmigung?

: : danke für die Hilfe.

: : Bug

: ... nö!
: Er muss nur alles unterlassen, was den Bestand schädigen könnte. (Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes)

Danke schon mal.

Ich bin wie man sicher merkt darauf bedacht das ganze zu verhindern. Von der Dachform her haben wir ein Krüppelwalmdach. Wenn der Nachbar jetzt die eine Haushälfte abreißt sehe ich schon schwierigkeiten eine solche Dachform auf seiner Seite wieder hinzubekommen. Oder wäre das egal? Ich meine das verschlechert doch arg die Optik des Hauses.





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