Re: B-Plan wird willkürlich ausgelegt - Hilfe?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauassessor am 21 Januar, 2008 um 16:47:55:

Antwort auf: B-Plan wird willkürlich ausgelegt - Hilfe? von Tanja am 20 Januar, 2008 um 11:19:23:

Hallo,

zu 1.)
nein, eine Verjährungsfrist für B-Pläne gibt es nicht. Wenn allerdings die Planung nicht mehr der Realität entspricht, so kann ein Planerfordernis für die Gemeinde entstehen, d.h. der Plan muss dann geändert und der Realität angepasst werden.

zu 2.)
Der Bebauungsplan kann sehr detaillierte Festsetzungen enthalten - bis hin zu Zäunarten, -farben, aber auch Dachziegelfarben etc.

Entscheidend ist, wie bei allem im Bebauungsplan, ob und wie das begründet worden ist. Und da haben verschiedene Gerichtsurteile in den letzten Jahren gezeigt, dass viele Begründungen für solcherlei Festsetzungen nicht ausreichend waren. Das muss aber individuell geprüft werden.


: Hallo. In einem Neubaugebiet haben sich über die Hälfte der Eigentümer nicht an den B-Plan gehalten, was z.B. den Zaun betrifft. Einer einzigen Familie wird jetzt mit Baustopp und willkürlicher Auslegung des B-Plans begegnet. In Abwesenheit des Bgm. sagt das LRA, dass sie den Zaun so wie er ist innerhalb des B-Plans sehen. In Anwesenheit des Bgm. wird plötzlich geschwiegen. Augenscheinlich kann hier der Bgm. seine eigene Auslegung treffen. Eine Unterschriftenaktion mit allen Unterschriften der Nachbarn schlug fehl. Wenn aber ein Verfahren (mit RA) eingeleitet wird, dann müssen zwangsläufig auch die anderen "rechtswidrigen" Zäune der Nachbarn angesprochen werden. Die betreffende Familie ist zugezogen und nicht wie die anderen "Einheimische". Der Zaun steht bereits vollkommen und es existiert lediglich ein Schreiben, dass ein OWi-Verfahren (Ordnungswidrigkeiten...) eingeleitet wurde. Warum - keine Ahnung.

: Meine Fragen:
: 1. Gibt es im privaten Baurecht eine Verjährungsfrist? Nach dem B-Plan wurde sich an diesen gehalten.
: 2. Gibt es Erfahrungswerte bei der Auslegung des B-Plans im Detail (normal ist der B-Plan ja nur oberflächlich und nicht ins Detail beschrieben).

: Danke und Gruß Tanja





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]