Re: Falsche Beratung Eigenheimzulage


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Abgeschickt von Hannes am 27 Juni, 2004 um 20:49:11:

Antwort auf: Falsche Beratung Eigenheimzulage von Alexandre Marques am 25 Juni, 2004 um 22:08:05:

Also ich hatte auch mal so ein Problem und musste mich zwischen zwei möglichen Wegen entscheiden:

Entweder Weg Nr. 1 : den Berater und die dahinterstehende Firma verklagen aufgrund Beraterhaftung. Ähnlich wie bei der Steuerberaterhaftung, Architektenhaftung oder Anwaltshaftung muss man als Anspruchsteller dann so ziemlich alles beweisen, was nicht leicht ist, weil die Gegenseite meist alles abstreiten wird. Oder können Sie den Rechenfehler beweisen durch Dokumente oder Zeugenaussagen? Selbst dann vergehen meist Jahre bis zum Endurteil und oft kriegt man nichts außer Kosten.

Oder Weg Nr.2: Sie bequatschen Ihre Oma oder Ihr Kind oder sonst irgendjemanden der eigenheimzulagenfähig ist, zu bauen und setzen so alles wie geplant fort ohne sich mit einem Rechtsstreit zu beschäftigen.

Ich habe Weg Nr.2 gewählt und alles hat geklappt. Gebaut hat die Oma und ich war Bürge.
Wäre ich rechtsschutzversichert gewesen oder hätte ich keine Oma gehabt, dann hätte ich wohl geklagt. Woher sind Sie denn?




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