Re: Aufstockung Doppelhaus


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Abgeschickt von Nadie am 06 Februar, 2008 um 12:06:41:

Antwort auf: Aufstockung Doppelhaus von Steffen Stephan am 05 Februar, 2008 um 23:44:47:

Beide Rechtsgebiete (ziviles Nachbarrecht und öffentliches Planungs- und Bauordnungsrecht) stehen gleichrangig nebeneinander - Sie als Bauherr müssen beide einhalten.
Baurechtlich wird die Nachbarzustimmung in NRW oft als Krücke verlangt, s.u., um Verstöße gegen das Baurecht zu "heilen". Hintergrund ist oft, dass entweder die Aufstopckung u.U. dazu führt, dass es sich planungsrechtlich nicht mehr um ein Doppelhaus handelt, weil die Hälften nicht mehr wechselseitig aufeinander abgestimmt sind und/oder das es Abstandflächenprobleme gibt (Landesrecht - zu berlin kann ich nichts sagen). Manchmal ist es aber auch schlicht die Angst des Sachbearbeiters vor der Entscheidung - aber um das zu beurteilen, benötigen Sie qualifizierte individuelle Beratung durch einen baurechtlich versierten Rechtsanwalt.



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