Re: Verjährung


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Abgeschickt von Freddy am 29 Juni, 2004 um 14:44:34:

Antwort auf: Handwerkerarbeiten von 08.2000 / Rechnung jetzt 06/2004 ? von M.Mohrbacher am 29 Juni, 2004 um 13:00:32:

Hatte auch mal so einen Altfall. Da sagte man mir, dass sei verjährt wegen § 196 BGB in der Fassung des Jahres 2000. In der neuen Fassung steht jetzt eine dreijährige Frist drin, aber was von beidem gilt hab ich nie rausgekriegt.
war ja dann auch egal.


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