Re: Pflasterung an Pflasterung


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Abgeschickt von Bolanger am 18 Februar, 2008 um 08:10:43:

Antwort auf: Pflasterung an Pflasterung von ghost rider am 15 Februar, 2008 um 22:17:45:

Hallo,

das könnte eine sehr verzwickte Lage werden und um ehrlich zu sein, würde ich mir wegen ein paar Steinen keinen Kopf machen. das erledigt man zusammen mitm einem Kasten Bier und dem Nachbarn an einem Samstag Nachmittag...

Hier ein paar Gedanken:
- Auf Ihrem Grundstück hat der Nachbar kein Fundament zu giessen oder Abstützungen zu erstellen. das darf er auf seinem Grund, aber nicht auf Ihrem
- Sie dürfen allerdings nicht einfach so das Eigentum Ihres Nachbarn beschädigen, auch wenn es auf Ihrem Grund ist. Sie hätten den Nachbarn dazu auffordern müssen, seine Abstützung/Fundament selbst zu beseitigen. Ihr Nachbar könnte nun so argumentieren, dass er bei sachgerechter Selbstdurchführung keinen weiteren Schaden an seinem Pflaster hätte.

Wie Sie sehen ist es äußerst zweifelhaft, wer was darf und wer nun für Folgeschäden aufzukommen hat. Versuchen Sie es besser mit dem kasten Bier ;-)

Bolanger


: Guten Tag zusammen,

: nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an.
: Nachbar A hat mit Rasengittersteinen direkt auf der Grundstücksgrenze einen Stellplatz gepflastert. Der Betonrücken zur Sicherung des Pflasters ragt jetzt auf Nachbar B sein Grundstück. Dies ist kein Problem für Nachbar B, weil der möchte auch pflastern. Also Nachbar B pflastert nach 1 Jahr direkt an die Rasengittersteine von Nachbar A, damit dies klappt wird von Nachbar B der Beton rücken auf seinem Grundstück (Nachbar B) entfernt.

: Nach einem weiteren Jahr entfernt Nachbar A 2 Rasengittersteinreihen die direkt an der Grundstücksgrenze grenzen und gräbt einen 30cm tiefen Graben. Nachbar A will ein fundament gießen und hier eine kleine mauer ziehen. Dazu kommt es aber nie und nach weitern 12 monaten sackt das Pflaster von Nachbar B ab.

: Wer ist hier für den Schaden verantwortlich. Müsste Nachbar A nicht eigentlich das Pflaster von Nachbar B sichern.

: mfg
: ghostrieder





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