Zugang zur Baustelle


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Abgeschickt von Martin Kolb am 20 Februar, 2008 um 10:41:48

Hallo,

ich habe einen Neubau, der durch ein Bauunternehmen durchgeführt wird.
Nun soll ich einen Baustellen-Schlüssel mir für max. 2-3 Tage holen können (nur in der Zeit von Mo-Fr 9-12 Uhr
abholbar). Ich kann das aber zeitlich nicht und außerdem möchte ich eh ständig nachsehen, wie
der Stand der Baustelle ist, bzw. wenn eine Abschlagsrechnung geschickt wird, daß alles korrekt
gearbeitet wurde.

Ich erhalte nur einen Auszug aus dem Werkvertrag:

Anbei ein Ausschnitt aus dem Werkvertrag.
/
Bis zur Fertigstellung der Bauarbeiten wird der Bauablauf durch den Auftragnehmer bestimmt, dem auch das Hausrecht auf der Baustelle zusteht. Alle Verhandlungen mit Behörden oder am Bau beteiligten Dritten sind bis zur Übergabe ausschließlich Sache des Auftragnehmers oder seiner Bevollmächtigten.
Der Bauherr betritt die Baustelle auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.
Die Ausführung von Teilleistungen durch den Bauherren selbst oder von ihm beauftragte Unternehmen ist nur nach schriftlicher Einwilligung des Auftragnehmers zulässig. Mit der Ausführung von Eigenleistungen darf der Bauherr erst beginnen, nachdem die Übergabe und die Abnahme aller vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen erfolgt sind. /

Ist das überhaupt soweit rechtens, habe ich nicht das ständige Recht auf Kontrolle ?
Auf jeden Fall wird mir der frei Zugang verwehrt, bzw. nur unter Auflagen, die mir nicht möglich sind.
In den o. g. Zeiten muß ich arbeiten und kann mir nicht freinehmen.

Für Tipps danke ich Ihnen.

Tschau
Martin




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