Bestandsschutz nach §34BauGB


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Abgeschickt von Krämer am 25 Februar, 2008 um 11:28:39

hallo, in unserer nachbarschaft (innenstadt) befindet sich ein baumarkt, der demnächst schließt. auf der fläche ist ein großflächiger lebensmittelmarkt (2000m²) geplant. laut aussage der stadt, ist das vorhaben nach §34 baugb genehmigungsfähig, da angeblich die zulässigkeit nach 34 baugb nicht zwischen einem lebensmittelmarkt und einem baumarkt unterscheidet (bestandsschutz). ist das richtig? dachte immer, bestandsschutz bezieht sich auf die fläche - nicht jedoch auf die betriebsform.

P.S.: ca. 200m weiter exisitert bereits ein kleines, aber relativ neues einkaufscenter mit lebensmittelvollsortimenter und discounter, welches die nahversorgung absichert.



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