Bauvoranfrage : 1x Einspruch, 2x keine Anhöhrung


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Abgeschickt von Holger am 27 Februar, 2008 um 07:52:46

Hallo zusammen,

Kurz zum Sachverhalt:
Zwischen unserem und dem unserer Nachbarn verläuft ein öffentl. Fußweg.
Das Grundstück soll nun verkauft werden. Der Bauträger will nun außerhalb vom Baufenster ein Gebäude im Garten errichten.
Bei einer ersten Bauvoranfrage (2006) wurden wir benachrichtigt und haben diverse Einsprüche erhoben. Diese wurden entsprechend abgelehnt

Nun habe ich erfahren, dass eine weitere Bauvoranfrage bereits im Gemeinderat durchgelaufen ist. Es soll nach wie vor ein Gebäude im Garten errichtet werde.

Das örtliche Bauamt und auch das Landratsamt hat anscheinend festgestelt, dass wir nicht gehört werden müssen weill wir keine direkten Angrenzer sind (durch den Weg).

Nun meine Fragen:
Wie kann es sein, dass wir einmal angefragt wurden und das zweite mal nicht mehr? Ist dies zulässig, bzw. gibt es hier irgendwelche Rechte für Bürger?

Wie kann ich nun weiter vorgehen?


Für rückfragen stehe ich gern ezur Verfügung.

Gruß Holger



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