Re: wohnen in gewerblichen räumen


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Abgeschickt von Bauassessor am 28 Februar, 2008 um 15:07:31:

Antwort auf: Re: wohnen in gewerblichen räumen von Jürgen am 28 Februar, 2008 um 14:34:37:

Hallo,

grundsätzlich gilt erstmal, das gewerbliche Flächen nicht für Wohnzwecke zweckentfremdet werden sollen, da durch die Nutzung als Wohnraum Schutzansprüche gegenüber Dritten entstehen (z.B. Lärmbelastung etc.).

In einzelnen Fällen ist dies jedoch möglich:
1. Das Atelier befindet sich planungsrechtlich in einem Mischgebiet - dort sind sowohl wohnen als auch nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig. Ggf. muss für das Atelier aber die bereits genannte Nutzungsänderung (für einzelne Räume?) beantragt werden.
2. Das Atelier befindet sich in einem Gewerbegebiet. Hier sind i.d.R. ausnahmsweise Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber etc. zulässig. In seltenen Fällen ist die Regelungen "Ausnahmsweise" auch in ein "generell zulässig" umgewandelt worden, um speziell die Ansiedlung kleinerer, familiengeführter Betriebe zu ermöglichen. Häufiger ist jedoch der Fall, dass die Wohnnutzung generell ausgeschlossen ist. Wenn die "Ausnahmsweise"-Regelung Bestand hat, müssen Sie nachweisen können, inwiefern Sie als Betriebsinhaber jederzeit in ihrem Betrieb sein müssen - dort wird in der Regel nicht akzeptiert, dass man Geld für eine zweite Wohnung sparen möchte, sondern es bedarf betrieblicher Gründe.
3. Es handelt sich um eine Gewerbehalle in einem Wohngebiet, in der bisher nicht wesentlich störendes Gewerbe betrieben wurde. In diesem Fall ist es rel. unproblematisch: Da ihr Kunstatelier ja keine gravierenden Emissionen erzeugt, ist die gewerbliche Nutzung durchaus mit dem umliegenden Wohnen vetrtäglich. Und Wohnen ja sowieso. Falls das bestehende Betriebsgebäude bisher nur gewerblich genutzt wurde, ist auch hier eine Nutzungsänderung erforderlich.

Wie Sie sehen, kommt es auf ganz unteschiedliche Dinge an, daher empfehle ich Ihnen, sich beim entsprechenden Bauamt ihrer Gemeinde zu informieren (Achtung: die Bauaufsicht kann in kleineren Gemeinde auch nur beim jeweiligen (Land-)Kreis sein).


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: Hallo!
: Das geht nicht so einfach. Ich habe heute versucht mir meinen zukünftigen Wohnsitz in meinen Gewerberäumen anzumelden (geeignete Räume vorhanden). Fehlanzeige im Einwohnermeldeamt, weil für dieses Gebäude kein Wohnraum ausgewiesen ist. Dazu bedarf es einer Nutzungsänderung, sagte mir mein Architekt. Sollte aber kein grundsätzliches Problem sein. Welche Anforderungen aber an einen solchen Wohnraum zwecks Genehmigung der Bauaufsicht gestellt sind, weiß ich nicht. Vieleicht gibt es hier Leser, die dazu genaueres wissen.

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: : ich möchte eine wohnung kaufen, und da ich freiberufl. künstler bin, suche ich ein objekt, welches ich auch als atelier nutzen kann. in der natur der dinge liegt, dass gewerbliche räume dafür viel besser in frage kommen; kann ich aber auch in solch einem objekt wohnen, bzw. meinen wohnsitz anmelden? oder gibt es andere lösungen um gewerbliche räume auch als wohnort zu nutzen?




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