Abgeschickt von Erich Bauer am 04 Maerz, 2008 um 20:38:12
Antwort auf: Endstufenausbau von Thilo am 04 Maerz, 2008 um 16:49:01:
Die Verkehrssicherheit der Baustraße vorausgesetzt:
Kein Anspruch auf endgültige Herstellung, § 123 (3) BauGB.
Kein Anspruch auf Rückzahlung der Vorausleistung weil die Straße ja offensichtlich benutzbar ist, § 133 (3) Satz 3 BauGB