Dachüberstand Grenzbebauung


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Abgeschickt von Hilde am 05 Maerz, 2008 um 15:14:17

Hallo,
Folgender Fall. Grundstück in Baden-Württemberg, LKr Karlsruhe. Es soll ein Neubau errichtet werden. Auf dem Nachbargrundstück steht eine sehr alte Scheune, die auf die Grenze gebaut ist und deren Dachüberstand in das Grundstück ragt.
Auf die Aufforderung den Dachüberstand im Bereich des zuküntigen Neubaus auf eine Länge von ca. 4m zu entfernen, erhielt ich die Antwort dies fiele unter Bestandsschutz (weil schon mind. 20 Jahre so) und deshalb habe ich kein Recht das zu fordern. Das Grundstück wurde von uns erst vor wenigen Jahren gekauft.
Ist die Meinung des Nachbarn korrekt?
Danke für Eure Meinungen.
Gruß,
Hilde




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