Re: Dachüberstand Grenzbebauung


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Abgeschickt von Michael am 09 Maerz, 2008 um 15:33:32:

Antwort auf: Dachüberstand Grenzbebauung von Hilde am 05 Maerz, 2008 um 15:14:17:

: Auf die Aufforderung den Dachüberstand im Bereich des zuküntigen Neubaus auf eine Länge von ca. 4m zu entfernen, erhielt ich die Antwort dies fiele unter Bestandsschutz (weil schon mind. 20 Jahre so) und deshalb habe ich kein Recht das zu fordern. Das Grundstück wurde von uns erst vor wenigen Jahren gekauft.
: Ist die Meinung des Nachbarn korrekt?
Da liegt Ihr Nachbar falsch!
In Nachbargrundstücke hineinragende Bauteile sind auf Verlangen wieder zu entfernen. Ihr Bauamt hilft Ihnen bestimmt gerne weiter.
Ich Bau zur Zeit auch, und der zuständige Bauamtsmitarbeiter sagte mir dies so bei ähnlicher Sachlage.
Gruß Michael



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