Re: Wasserschaden


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Abgeschickt von A. Heine am 13 Juli, 2004 um 08:26:52

Antwort auf: Wasserschaden von Katja am 02 Juli, 2004 um 18:25:27:

Bei dem "Sachverständigen" der Versicherung hatte es sich in Wirklichkeit wahrscheinlich um einen Schadensregulierer gehandelt, lassen Sie sich dadurch nicht beeindrucken und übervorteilen. Im Zweifel kann ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren Klarheit schaffen - Versicherungen mögen das i.d.R. überhaupt nicht - dabei ist jedoch darauf zu achten, dass der beauftragte Sachverständige auch über die notwendige mess- bzw. prüftechnische Ausstattung verfügt. Wahrscheinlich müssen auch technische Trocknungsmaßnahmen durchgeführt werden.
M.f.G. gez: A. Heine, SV


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