Re: ^Mangel?


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 12 Maerz, 2008 um 10:41:11

Antwort auf: ^Mangel? von Tobi am 11 Maerz, 2008 um 15:37:31:

: Unter dem Waschbecken an den Wasserrohren ist neben der Rosette die Fliese rausgebrochen. Jetzt ist die Rosette natürlich zu klein um alles abzudecken. Gibt er einen Toleranzbereich sprich: 3mm darf die Rosette zu klein sein oder ist es ein Mangel? Entsteht ein Mangel, sobald die Rosette nicht mehr alles bedeckt? Kann ich nun gegenüber dem Fliesenleger auf Ersatz aus sein, da es ein Mangel darstellt oder kann man da nichts machen und es fällt nicht in den Bereich Mangel? Die Gewährleistungsfrist war/ist 5 Jahre. Das Haus ist nun 3-4 Jahre alt. Wie sieht die Rechtslage aus?
: Vielen Dank schonmal im Vorraus.


Ihre Frage ist eine Rechtsfrage die ausschließlich nur von Juristen beantwortet werden darf.

Meine Meinung wäre, dass wenn die Rosette die von Ihnen benannten schadhaften stellen nicht abdeckt, ist dies Mangel.

Dennoch geben Sie an, dass Ihr Haus drei bis vier Jahre alt ist, und eine fünfjährige Haftungs- und Gewährleistungspflicht vereinbart wurde.

Dabei bleibt dann meines erachtens zu berücksichtigen, dass das Haus abgenommen (gegebenenfalls auch durch die Ingebrauchnahme) wurde. Somit wurde auch diese Abdeckung -ob nun wissentlich, oder unwissentlich- unterhalb des Waschtisches abgenommen.

Dabei wird man die nicht ordnungsgemäße Abdeckung nicht einem versteckten Mangel zurechnen können, denn bei der Bewertung welcher Art von Mangel vorliegt ist zu berücksichtigen, ob Sie denn von diesem Mangel hätten Kenntnis gehabt haben könnten. Und diese Frage wird wohl eher mit ja zu beantworten sein. Sie hätten sich halt nur mal bücken müssen, um dies sehen zu können.

In meinen Augen also Kein Mangel.


Sachverständigenbüro
Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

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PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann keinerlei Haftung/Gewährleistung für den Beitrag übernommen werden. Ferner dürfen Rechtsfragen nur von Juristen beantwortet werden. Befragen Sie einen Juristen.



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