Re: droht die Abrißbirne nach Hauskauf ?!?


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Abgeschickt von endrik am 12 Maerz, 2008 um 21:16:02

Antwort auf: Re: droht die Abrißbirne nach Hauskauf ?!? von Dr. jur. von Campe am 12 Maerz, 2008 um 18:48:11:

Zu 1.
Das wäre ja interessant zu wissen!
Die Auskunft des zuständigen Menschen vom Bauamt war einerseits, er habe so etwas wie Abriss noch nicht erlebt, andererseit könne er aber auch nichts versprechen.
Welche Mittel gäbe es denn die nicht so dramatisch wären?
Und im Falle einer Abrissanordnung - hätte ich mit einer Gegenklage eine Chance?

Zu 2.
Ich habe folgendes gefunden:
"Bestandsschutz besteht nur dann, wenn das betreffende Gebäude zwar nach dem derzeit geltenden Recht nicht mehr genehmigt werden dürfte, aber früher formell und materiell rechtmäßig war. Bestand zu irgendeinem Zeitpunkt die Rechtmäßigkeit des Vorhabens, dann ergibt sich hieraus das Recht, diesen Zustand erhalten zu dürfen ( passiver Bestandsschutz ). Dies gilt allerdings auch nur für die frühere rechtmäßige Nutzung. Wird die Nutzung im Laufe der Zeit geändert, z.B. Gewerbenutzung statt Wohnraum, und war diese zu keinem Zeitpunkt zulässig, dann entfällt damit auch der Bestandsschutz für das Gebäude."

Wann könnte es denn der Fall sein das eine Genehmigung (von damals) verfällt?
Ich erhalte morgen Einblick in die Archivakte vom Bauamt und dürfte dann schlauer sei, was die damalige Baugenehmigung betrifft.

zu 3:
Das Haus ist massiv gebaut, Satteldach mit drei Räumen, Keller, Küche Bad und dürfte nur sehr schwer zu verkleinern sein.

Zu 4:
Eine "Umnutzung" findet ja nicht wirklich statt - vielleicht nur im umgekehrten Sinne statt: vom vollen Wohnrecht zu keinem Wohnrecht als WoEndHaus





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