Re: Abstandsregel & Privatweg


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 Maerz, 2008 um 22:48:59

Antwort auf: Abstandsregel & Privatweg von Sandra am 12 Maerz, 2008 um 13:54:00:

: Hallo zusammen,

: wenn man ein Grundstueck besitzt auf dessen Nord-Seite ein Privatweg verläuft, der einem selbst und dem Nachbarn gehört (50:50), muß man dann beim Hausbau auch zu diesem Privatweg 3m Abstand halten.

: und eine zweite Frage noch, gilt dieser Privatweg als erschließende Strasse?

: Vielen dank schon mal

: Grüße
: Sandra

Eine Privatstraße gilt hinsichtlich der Abstandflächen als privates Grundstück, dass nur über eine Baulast (NRW) zum Nachweis der Abstandflächen herngezogen werden kann.

Als Erschließung kann die Straße in der Regel auch nur mit einer Baulast und damit der öffentlich-rechtlichen Sicherung der Zugänglichkeit des Grundstücks gelten.



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