Re: Kein Bebauungsplan


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Abgeschickt von Bauassessor am 14 Maerz, 2008 um 09:54:51:

Antwort auf: Re: Kein Bebauungsplan von Holger am 13 Maerz, 2008 um 17:34:49:

Hallo,

wenn es sich um einen Innenbereich handelt und sich das neue Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung einfügt, dann ist es zulässig (Ausnahme: Sie verletzen in irgendeiner Weise sonstige Schutzansprüche wie Lärmschutz o.ä., was aber in Ihrem Fall nicht anzunehmen ist).

Art bedeutet in ihrem Fall Wohnen (Einfamilienhäuser) - da in der unmittelbaren Nachbarschaft ja bereits Einfamilienhäuser vorhanden sind, scheint dies erfüllt.
Maß der baulichen Nutzung meint, dass Ihr Bauvorhaben nach Lage und Dimension nicht (wesentlich) von der umgebenden Bebauung abweicht.

Beispiel:

Wenn Sie auf einer Karte der rechts und links angrenzenden Bebauung eine imaginäre Linie zwischen den Vorderkanten ihrer Nachbargebäuden sowie den Hinterkanten der Gebäude ziehen können, und ihr Bauvorhaben innerhalb dieser Linien liegt, dann gilt es (in der Regel) als eingefügt.

Ihr Architekt und auch das zuständige Bauamt können Ihnen da aber eigentlich eine verlässlichere Auskunft drüber geben.

Bei kleineren Gemeinden gibt es manchmal noch die Regelung, dass über Bauanträge letztlich der Gemeinderrat oder ein zuständiger Ausschuss entscheidet - in der Regel entscheidet aber das jeweilige Bauamt. Da dort ja bereits ein Haus vorhanden ist, sollte der Genehmigung (sofern das Vorhaben sich einfügt) nichts mehr im Wege stehen.

Sollten Sie dennoch unsicher sein, können Sie zunächst auch "nur" ein Bauvoranfrage stellen. Die ist kostengünstig und eine Zusage ist für die Gemeinde rechtlich bindend. Bei einer Absage werden Sie auch die Gründe für die Ablehnung erfahren und können entsprechend darauf reagieren.

Viel Erfolg!

: Ich vermute, dass es sich um einen Innenbereich handelt, da die angrenzenden Flächen mit Einfamilienhäusern bebaut sind. Das Haus das wir bauen wollen soll ebenfalls ein Familienhaus das ähnliche Maße wie das jetztige besitzt werden. Die Gemeinde liegt in Baden-Württemberg und besitzt ein eigenes Bauamt.

:
: : Hallo,

: : leider fehlen hier zu viele Informationen, um Ihnen eine ausreichende Antwort zu geben. Hier nur ein Auszug der offenen Fragen:

: : - handelt es sich bei der Fläche um einen Innenbereich nach § 34 BauGB - also um eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit Bebauung in unmittelbarer Nachbarschaft - oder um einen Außenbereich nach § 35 BauGB
: : - welche Nutzung ist vorgesehen (ausschließlich wohnen?)
: : - liegt das Grundstück in einer Gemeinde mit eigenem Bauamt oder ist es eine kreisangehörige Gemeinde ohne eigenes Bauamt
: : - welches Bundesland
: : - Soll das Haus in den gleichen Maßen wie zuvor erbaut werden?

: : All das (und noch mehr) spielt bei der Frage nach der Genehmigung eine Rolle.

: :
: : : Hallo Zusammen!

: : : Ich habe da eine Frage zum Thema Baugesuch und Bebauungsplan. Meine Schwiegereltern besitzen ein Grundstück mit Haus in ländlicher Gegend. Da das Haus nun abgerissen werden soll und eine neues Haus gebaut werden soll, haben wir beim Rathaus bezüglich der Baugrenzen angefragt. Dort wurde uns mitgeteilt, dass es für diese Gebiet keinen Bebauungsplan gibt. Deshalb sollen wir ein Baugesuch einreichen, anhand dem entschieden wird. Nun meine Fragen:
: : : - Wer entscheidet in einem solchen Fall, und anhand welcher Kriterien, ob gebaut werden darf ?
: : : - Spielt es dabei eine Rolle, dass das Grundstück schon bebaut ist?
: : : - Kennt sich jemand aus wie wahrscheinlich eine Genehmigung ist?

: : : Vielen Dank!

: : : Gruß
: : : Holger





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