Notwegerecht


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Abgeschickt von Carsten am 07 Maerz, 2005 um 18:18:25

Hallo,wir wissen nicht mehr weiter.Wir stehen seit 6 Jahren im Streit mit unserem Nachbarn und unser Anwalt weis scheinbar auch nicht mehr weiter.Wir sind "Hinterlieger",haben nur eine Öffentl Anbindung über das Grundstück unseres Nachbarn.(Weg ca 2,50m breit,200m lang)Dieser will uns nur ein Notwegerecht mittels Schranke gewähren durch die nur wir! (keine Besucher,Be-Ent u Versorgung)zutritt haben. Außerdem eine Notwegerente von 150,-,Instandhaltungsgebühren 100,- jährl.und seine Arbeitsstunden an diesem Weg mit 6,50 E/Std.bezahlt haben möchte.Ist das Rechtens?





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