Nachbarschaftsgesetz NRW vs. Baumschutzsatzung Ddorf


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Abgeschickt von Rainer am 20 Juli, 2004 um 16:19:12

Hallo!
Ich beabsichtige, ein Grundstück zu kaufen. 1 m von den Nachbargrundstücken (Reihenhaus-Gärten) entfernt stehen einige Bäume mit einem Stammumfang > 80 cm, die nach der Baumschutzsatzung Düsseldorf nicht gefällt werden dürfen. Das Nachbarschaftsgesetz NRW schreibt aber einen Abstand von 2 m von der Grenze vor, wenn der Nachbar es verlangt.
Ich will die Bäume fällen. Gesetzt den Fall, ich bekomme die Nachbarn dazu, von mir die Fällung zu verlangen, muss ich dann noch die Baumschutzsatzung Ddorf beachten? Das Gesetz hat doch normalerweise Vorrang vor einer Satzung; demnach könnte ich die Dinger umhauen. Sehe ich das richtig?


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