Re: Nachbarschaftsgesetz NRW vs. Baumschutzsatzung Ddorf


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Abgeschickt von M.Brühner am 02 August, 2004 um 13:34:01

Antwort auf: Nachbarschaftsgesetz NRW vs. Baumschutzsatzung Ddorf von Rainer am 20 Juli, 2004 um 16:19:12:

Ich versteh nicht, warum alle Leute die sich Häuser kaufen, sofort die Gärten roden müssen. Zitat: Ich will die Bäume fällen. Gesetzt den Fall, ich bekomme die Nachbarn dazu, von mir die Fällung zu verlangen, muss ... Zitatende.

Ach ja und übrigens ohne Genehmigung darf in den meisten Städten und Gemeinden in der Zeit von März bis Ende September eh nicht gefällt oder großartig beschnitten werden, da nämlich Vogelschutzzeit ist.

Und noch einen:
Zu Fällen einen schönen Baum,
braucht's eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man Ihn bewundert,
brauts Mensch bedenk ein halb Jahrhundert.

Bevor man Bäume fällt kann man diese auch durch sehr schöne Pflegeschnitte erhalten.

Nichts für ungut.

Gruß Marco Brühner


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