Re: neubau im außenbereich - hofstelle


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Abgeschickt von axel am 17 April, 2008 um 16:05:08

Antwort auf: neubau im außenbereich - hofstelle von mari-nero am 31 Maerz, 2008 um 20:37:29:

Hallo marie,
die erste Frage, die Du schon beantwortet hast, ist, wo das grundstück liegt - Außenbereich. Damit rechtliche Beurteilung nach 35 BauGB.
Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist damit privilegiert, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.
Problematisch ist, dass Du einen Nebenerwerb betreiben willst. Die Behörden/Gerichte unterstellen Dir grundsätzlich, dass Du die Landwirtschaft nur vorschiebst, um im Außenbereich eine Wohnbebauung genehmigt zu bekommen, die ohne Landwirtschaft mit Sicherheit untersagt würde. Deshalb verlangen die Gerichte eine wirtschaftliche Tragfähigkeit des Betriebes, wobei der nebenerwerb im Verhältnis zum sonstigen einkommen einen "spürbaren Nutzen" (so das BVerwG) bringen muß. Du wirst Dich also darauf einrichten müssen, dass die Behörde einen Nachweis über die zu erwartenden Einnahmen/Ausgaben bzw. sonstigen Einnahmen verlangen werden.
Sollte das haus zudem nicht nur Stallung, sondern auch Wohnhaus gewesen sein, dürfte die Sache nicht so negativ sein, wie der Bauassessor geschrieben hat. Wichtig wäre in diesem Zusammenhang, wie lange das Haus schon leersteht, weil auch hier (gesetzlich nicht geregelt) die Gerichte von einer "Aufgabe des Nutzungszwecks" sprechen, womit ein bestandsschutz "als Wohnraum" irgendwann wegfallen würde.
Schöne Grüße
Axel



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