Re: Grenzbebauung oder Abstandsflächenverletzung?


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Abgeschickt von Sigma am 21 April, 2008 um 19:32:39:

Antwort auf: Grenzbebauung oder Abstandsflächenverletzung? von lolchen am 14 April, 2008 um 23:27:42:

: Wir haben vor ca. 10 Jahren in Bayern ein Gartenhaus ca. 1 m von der Grenze weg errichtet (siehe Bild-URL http://www.dopimedia.de/lageplan.jpg), Nachbar hat bis heute nichts gesagt, erst jetzt, nachdem wir ihn aufgefordert haben, seine Büsche zu schneiden, sucht er nach allem, womit er uns ärgern kann. Fakt ist nun, dass er uns bei Baubehörde angezeigt hat, dass wir mehr als 50 qm Grenzbebauung hätten (Garage + Holzlege + Gartenhaus). Meiner Meinung zählt aber Gartenhaus NICHT als Grenzgebäude, da es 1 m von Grenze weg ist (damals galt ja alte BayBO!), es müsste "nur" Abstandsflächenverletzung sein. Baubehörde sieht es anders und besteht darauf, dass das Gartenhaus mit zur Grenzbebauung zählt, so dass wir dann mehr als 50 qm hätten. Wie kann man sich dagegen wehren?

So oder so habt ihr schlechte Karten. Nach alter BayBO dürfte das Gartenhaus so ohne Genehmigung nicht stehen, Mindestgrenzabstand unterschritten. Ist also ein Schwarzbau. Nach neuer BayBO wäre es zwar ein Grenzbau, ihr hättet aber die maximale Länge von 15 Metern Grenzbaulänge überschritten, dürfte also auch nicht stehen. Das heißt: Ihr duldet die Büsche, euer Nachbar den Schwarzbau.



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