die Kirche im Dorf lassen...


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Abgeschickt von Bolanger am 04 Mai, 2008 um 14:02:32:

Antwort auf: Fahrbarer Unterstand für Weidetiere. Genemigungspflicht? von Lutz am 04 Mai, 2008 um 10:31:05:

Hallo,

nun lassen Sie mal die Kirche im Dorf. Ich habe keine Ahnung, ob sowas genehmigungspflichtig ist oder nicht. Schieben Sie das Dingen da doch einfach hin und wenn es Ärger gibt, dann schieben sie das Dingen eben wieder weg. So würd ich es einfach machen. Vermutlich kräht doch kein Hahn danach, um in der Sprache der Landwirtschaft zu bleiben.

Gruß,

Bolanger

: Hallo und guten Tag,

: Wie sieht das baurechtlich aus, wenn ein Unterstand für Ponys im Prinzip aus einer Holzkiste besteht - etwa 2 mal 3 Meter Grundfläche, knapp Stehhöhe - da vier Räder drunter sind und sich das Ganze von zwei Personen durch die Gegend schieben läßt.

: Ist es erlaubt diese fahrbare Hütte einfach so auf eine Weide zu stellen, damit ein paar Tiere einen Unterstand haben? Oder bedarf es hier irgendwelcher Genemigungen. (Bundesland Hessen, Landkreis Marburg, landwirtschaftlich genutzte Umgebung)

: Danke für die Antwort.
: Lutz





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