Abgeschickt von Thomas am 08 Mai, 2008 um 11:25:38
In Art.6 Abs. 9 BayBO heißt es, dass "Garagen einschließlich deren Nebengebäude... mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m" zulässig sind.
Beziehen sich die 9 m nur auf die WANDlänge, oder werden Dachüberstände, und wie auf die 9 m angerechnet?
Danke für die Auskünfte!