Grenzbebauung 9 m-Einbeziehung Dachüberstände


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Abgeschickt von Thomas am 08 Mai, 2008 um 11:25:38

In Art.6 Abs. 9 BayBO heißt es, dass "Garagen einschließlich deren Nebengebäude... mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m" zulässig sind.
Beziehen sich die 9 m nur auf die WANDlänge, oder werden Dachüberstände, und wie auf die 9 m angerechnet?

Danke für die Auskünfte!




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