Rückfrage zu Hundezwinger


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von K.D. am 16 Mai, 2008 um 06:55:52

Antwort auf: Hundezwinger von mini91 am 15 Mai, 2008 um 12:50:38:

: Da keine Möglichkeit besteht einen Nachweis für den Bestand meines Hundezwingers seit 1987 zu erbringen muß ich ihn wohl auf Wunsch der Bauaufsichtsbehörde abreißen. Besteht die Möglichkeit den Zwinger ,wenn er "ortsveränderlich" wäre doch zu behalten.

Antwort: Was ist mit "ortsveränderlich" gemeint? Wie groß ist der Zwinger? Nur Umzäunung oder auch mit Dach und wie groß ist dann der überdachte Anteil?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]