Re: Terrassenüberdachung außerhalb Bebauungsgrenze; NRW


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Abgeschickt von H.B am 18 Mai, 2008 um 00:08:12

Antwort auf: Re: Terrassenüberdachung außerhalb Bebauungsgrenze; NRW von Dirk Baumeister am 17 Mai, 2008 um 20:11:29:

:
: : Besten dank erst mal für ihre Ausführungen
: : zu 4. Ich möchte nicht auch nicht "tricksen".
: : Ich würde eine Pergole bauen, Wandbefestinung , 3 Stützen mit Pfette und dann darüber eine Markise, bzw. wetterfeste Beschattungsanlage, allerdings ausfahrbar. Ist so etwas dann statthaft?

: : Das ist "tricksen" ... eine Pergola, die alles kann, was eine Terrassenüberdachung auch könnte, nur ein bißchen anders konstruiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine wetterfeste Beschattung eingefahren würde ist doch realistisch betrachtet eher gering und damit entstünde letztlich hinsichtlich Funktion und Erscheinung eher eine Überdachung und nicht eine Pergola, die an sich mehr eine Rankhilfe ist, als eine Überdachung. Tendentiell führt eine solche Konstruktion eher zu baurechtlichen Schwierigkeiten.

Nun gut
wie gesagt, besten Dank noch einmal für Ihre Einschätzung.
Muß nun mal sehen, was ich daraus machen kann.
Vermutlich wird der Weg durch die "Instanzen" zu beschreiten sein. Kann ich da hoffen? Muß ich da eher mit dem harten Zeiger des Gesetzes rechnen?




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