Re: Terrassenüberdachung außerhalb Bebauungsgrenze; NRW


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 Mai, 2008 um 00:38:45

Antwort auf: Re: Terrassenüberdachung außerhalb Bebauungsgrenze; NRW von H.B am 18 Mai, 2008 um 00:08:12:

: Nun gut
: wie gesagt, besten Dank noch einmal für Ihre Einschätzung.
: Muß nun mal sehen, was ich daraus machen kann.
: Vermutlich wird der Weg durch die "Instanzen" zu beschreiten sein. Kann ich da hoffen? Muß ich da eher mit dem harten Zeiger des Gesetzes rechnen?


... fragen hilft ... auch beim Nachbarn! (der ist schließlich am meisten betroffen)



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