Verjährungsfrist


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Abgeschickt von Berni Kazmarek am 25 Oktober, 2003 um 23:24:46:

Ist es richtig, dass bei sog. verdeckten oder versteckten Mängeln die Verjährungsfrist für Mängelansprüche erst dann zu laufen beginne, wenn der Mangel augenscheinlich geworden ist oder beginnt die Frist grundsätzlich mit der Abnahme der Bauleistung zu laufen.


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