Drehen der Firstrichtung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Gast am 28 Oktober, 2003 um 20:48:47:

Antwort auf: Drehen der Firstrichtung von Schneider Wilhlem am 27 Oktober, 2003 um 18:30:39:

Wenn der Bebauungsplan einer Gemeinde eine Firstrichtung von Nord nach Süd vorgibt, haben Bauherren große Chancen, mit Verweis auf eine geplante Solaranlage eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Diese Einschätzung vertritt auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB). Denn die Vorgabe einer ungünstigen Dachausrichtung könne sonst “für den Bauherren zu einer Härte führen". Und in solchen Härtefällen seien Ausnahmen von der Planung angemessen; die Gemeinde habe dann “nach sachgemäßem Ermesse" zu entscheiden, könne den Antrag also nicht völlig willkürlich ablehnen. Zumal der Bauherr sich auf das Bundesbaugesetz berufen kann, das in §1 die Nutzung der erneuerbaren Energien inzwischen aus-drücklich als ein Ziel der Bauleitplanung vorgibt.

Ob es Urteile gibt, kann ich noch nicht genau sagen. Müsste man bei Bedarf mal raussuchen.

Siehe auch:
http://www.dach-zentrum.de/lernende/artikel/solarenergie/files/solarenergie.pdf



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]