Abgeschickt von Schmidt-Seidel am 05 Oktober, 2003 um 14:33:32:
Antwort auf: Neubau - Verzug von Chilla am 05 Oktober, 2003 um 01:01:22:
Um einen Verzugsschaden einklagen zu können müssten sie eindeitig unwiderlegbar beweisen, dass die Baufirma einen festen Termin zugesichert hat. Sieht hier bis jetzt nicht so aus. oder?