Re: Neubau - Verzug


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Abgeschickt von Schmidt-Seidel am 05 Oktober, 2003 um 14:33:32:

Antwort auf: Neubau - Verzug von Chilla am 05 Oktober, 2003 um 01:01:22:

Um einen Verzugsschaden einklagen zu können müssten sie eindeitig unwiderlegbar beweisen, dass die Baufirma einen festen Termin zugesichert hat. Sieht hier bis jetzt nicht so aus. oder?



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