Re: Stellplatznachweis


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Abgeschickt von silbereisen bodenmais am 07 Februar, 2004 um 20:39:10

Antwort auf: Stellplatznachweis von Karo Meyer am 07 Februar, 2004 um 14:01:38:

: Hilfe es eilt, haben 4 Wochen Widerspruchsfrist! Hallo,
: wir wollen unseren Dachboden zur wohnung für unsere Tochter ausbauen und brauchen dazu zusätzlich zu unseren 2 Stellplätzen zwei weitere für die obere Wohnung.
: Einzige Möglichkeit ist vor unserem Haus, da ist genügend Platz, allerdings wurde unser Bauantrag wg. § 34 BauGB abgelehnt, da der Vorgarten weg müßte und es dann nicht mehr in das Straßenbild passen würde.
: Dazu sagen muß ich, dass wir nur insgesamt 3 Autos besitzen. Einer der neu zu schaffenden Parkplatz wär eh für die Katz. Welche Chancen haben wir für unsere "Familienzusammenführung". Danke für schnelle Ratschläge


nach der Bayerischen Bauordnung benötigt man für eine Wohnung einen Stellplatz!
Sie benötigen keine zwei!
Wenn Sie im Dachboden keine eigenständige Wohnung sondern nur die unere Wohnung erweitern benötigen Sie keinen zusätzlichen Stellplatz.
(Später können Sie ja die Wohnung versebstständigen, wenn es niemand merkt)





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