Re: Zaun an Grundstücksgrenze gefällt der Nachbarin nicht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Peter am 13 Februar, 2004 um 12:37:14:

Antwort auf: Zaun an Grundstücksgrenze gefällt der Nachbarin nicht von S.Busemann am 11 Februar, 2004 um 16:32:18:

Ger Grenzabstand von Zäunen und deren Höhe und Beschaffenheit ist gesetzlich geregelt. Durchsuchen Sie mal das Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes. Aufschüttungen evtl. auch genehmigungspflichtig siehe Landesbauordnung. Wenn die Frau zur Stadt rennt, dann wird die Stadt wohl nichts machen, da hier eher eine zivilrechtliche Streitigkeit vorliegt.


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]