Abgeschickt von Greiner am 13 Oktober, 2003 um 19:36:52:
Antwort auf: VOB/B wirksam vereinbart ? von Samira Hashemi am 13 Oktober, 2003 um 08:51:51:
Sofern Sie ein bauunerfahrener Bauherr sind reicht das alles nicht um die Geltung der VOB/B zu behaupten. die VOB/B sind daher nicht Vertragsbestandteil geworden !