Abgeschickt von Georg Clauss am 14 Oktober, 2003 um 15:53:00
Ich habe die Frage, ob die Bezeichnung Aussenbereich in Baden Würtenberg tatsächlich darin begründet wird, daß die Aussenmauer des letzten äußeren Gebäudes in einem Ortsteil die Grenze zum Aussenbereich markiert.
Wegen dieser angeblichen Begründung ist meine Bauvoranfrage für ein vollständig erschlossenes und erfasstes Grundstück in Bad Peterstal-Griesbach abgelehnt worden.
Bitte bei anderer positiver Rechtsauffassung für meine Seite einen kurzen Bericht an meine obige E-Mail zu senden. Vielen Dank im voraus.