Re: Bauvoranfrage in Baden Würtenberg


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Abgeschickt von gast am 14 Oktober, 2003 um 18:13:39:

Antwort auf: Bauvoranfrage in Baden Würtenberg von Georg Clauss am 14 Oktober, 2003 um 15:53:00:

die frage ob ein grundstück im aussenbereich liegt ist nicht in jedem bundesland anders da bundesweit die §§ 34 f. baugb zur Anwendung kommen. so ganz falsch ist die antwort auf ihre bauvoranfrage nicht. es kommt aber auf die genauen verhältnisse vor ort an. ist es zutreffend, dass in ihrer gemeinde überhaupt keine pläne vorhanden sind, die den aussenbereich vom innenbereich abgrenzen? da die bebaubarkeit eines grundstücks von erheblichem wert ist kann man das alles notfalls vor dem verwaltungsgericht klären sofern die frist noch nicht abgelaufen ist. die gerichte haben eine Vielzahl von Kriterien entwickelt, anhand derer man ihr grundstück einordnen müsste. Lesen Sie mal http://lexetius.com/2000/11/348


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