Re: Mobilfunksendeanlage als neuer Mieter


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Abgeschickt von Harry am 19 Oktober, 2003 um 17:07:57:

Antwort auf: Mobilfunksendeanlage als neuer Mieter von Gernot Back am 18 Oktober, 2003 um 10:54:09:

Ja sofern das eine gewerbliche Sendeanlage wird benötigen Sie weil dies eine baugenehmigungspflichtige Umnutzung der zuvor dort baurechtlich genehmigten Wohnung darstellt einen Nutzungsänderungsgenehmigung. Ob man Wohnraum so leicht zweckentfremden kann wird sich zeigen. Das kann schwierig werden!




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