Vermieter informieren!


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Abgeschickt von P. Lahm;-) am 17 Juli, 2008 um 14:03:25:

Antwort auf: Gartenzaun von claudia am 16 Juli, 2008 um 22:19:12:

Sie haben also (beide) vom selben Vermieter auf einem Grundstück eine Wohnung mit Gartenbenutzung gemietet? Dann sollten Sie sich an den Vermieter wenden und ihn um Abhilfe bitten, denn ihre Mietsache (die EG-Wohnung) wird ja wohl durch den Zaun beeinträchtigt werden.
Habe ich das richtig verstanden: der 1,80 m hohe Zaun steht sozusagen quer vor Ihrem Fenster?
Liegt "Ihr" Gartenanteil dann hinter der Fläche des "Obermieters"?
Ist aber eigentlich auch egal: Das bleibt eine mietrechtliche Frage und die sollte man dort klären.



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