Baugenehmigung ohne ausreichende Erschließung


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Abgeschickt von GeorgF am 21 August, 2008 um 12:31:59

Folgendes Problem:
Herr A hat von der Stadt eine Baugenehmigung für sein Grundstück bekommen und auch gebaut.
Nach einer Neuvermessung stellt sich nun heraus, dass das Grundstück des A gar nicht an das Straßennetz angeschlossen ist und er ständig über einen schmalen Grundstücksstreifen des B fährt, um sein Haus zu erreichen.
Was müssen A oder B tun, wenn:
1) B dem A den Grundstücksstreifen verkaufen will, A der Preis aber zu hoch ist?
2) B den Grundstücksstreifen nicht verkaufen will und auch verhindern will, dass A weiter uber sein Land fährt?

Ist die Baugenehmigungsbehörde haftbar zu machen, weil sie für unerschlossene Grundstücke Baugenehmigungen erteilt? (Damit hat der ganze Ärger ja angefangen...)

Ich frage bewusst nach den Möglichkeiten für A UND B, da das Problem leider mehrmals aufgetreten ist; einmal auf Seiten des A, einmal auf Seiten des B.


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