Re: Änderung Bebauungsplan zur Verhinderung einer Gebäudeaufstockung


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Abgeschickt von Bauassessor am 18 September, 2008 um 15:32:28:

Antwort auf: Änderung Bebauungsplan zur Verhinderung einer Gebäudeaufstockung von Wenzel am 17 September, 2008 um 17:13:00:

Hallo,

eine Gemeinde kann, wenn Sie zwischenzeitlich andere Planungsziele verfolgt, Bauanträge zurückstellen, um in der Zwischenzeit den Bebauungsplan zu ändern. Diese Zurückstellung dauert 2 Jahre ab Antragsstellung und kann noch zweimal verlängert werden.

Fraglich ist nur, mit welcher Begründung die Gemeinde den B-Plan ändern will, wenn sie zuvor andere Bauanträge mit entsprechenden Dächern genehmigt hat.

Aber grundsätzlich ist das Verhalten der Gemeinde möglich und legitim.


: Ist jemand ein derartiger Fall bekannt:

: Ein Bauantrag wird gestellt, um eine Aufstockung eines Bürogbäudes im Gewerbegebiet zu realisieren. Die zuständige Baurechtsbehörde gibt nach kleineren Änderungen ihr grünes Licht, signalisiert aber, dass die Gemeinde den Bebauungsplan ändern will, weil die Dachform (Pultdach) ihr nicht gefällt. Auf Nachfrage bestätigt die Gemeinde dies - aber nur mündlich. Die Dachform ist im Bebauungsplan aber ausdrücklich als zulässig aufgeführt. Ein schriftlicher Einwand wurde dem Bauherren gegenüber nicht formuliert.

: Nun betreibt die Gemeinde die Änderung der Bebauungsplans, um die Dachform zu streichen, gleichzeitig sind mehrer andere Objekte mit genau dieser Dachform gebaut worden.

: 1.) Ist das Vorgehen der Gemeinde rechtlich überhaupt zulässig, da sich der Bauherr in allen Punkten an den bestehenden Bebauungsplan gehalten hat?

: Herzlichen Dank





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