Abgeschickt von Heike am 27 September, 2008 um 21:03:48:
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob es in Brandenburg eine Frist für die Bearbeitung eines Widerspruchs gegen Auflagen der Baugenehmigung gibt, die für die zuständige Behörde bindend ist? Die brandenburgische Bauordnung macht dazu keine Angaben.
MfG Heike